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Unsere Steuerberatungsgesellschaft heine.tax kann für Sie die Finanzbuchhaltung für alle Rechtsformen und Unternehmensgrößen übernehmen. Die Finanzbuchhaltung umfasst das zeitnahe Kontieren, Eingeben, die Kontrolle und Auswertung Ihrer Geschäftsvorfälle. Um effizienter arbeiten zu können, bevorzugen wir bei der Finanzbuchführung das "elektronische Bankbuchen" der Datev eG.
Finanzbuchhaltung
Der Deutsche Steuerberaterverband (www.dstv.de) hat in einer Pressmitteilung vor einer Eskalation des Steuerverfahrens gewarnt:
"Härtere Zeiten drohen Unternehmern, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen, etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, nicht rechtzeitig abgeben. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie (namentlich AStBV, hier Nr. 132 Abs. 1 - Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) für die Finanzämter sollen künftig solche verspäteten Erklärungen sogleich an die Strafsachenstelle zugeleitet werden. Damit droht für viele Steuerpflichtige eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens. „Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung weiterhin in kleinen Fällen mit Augenmaß vorgeht“, appelliert Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV)."
Interne Bagatellgrenzen sind noch nicht bekannt.
Unsere Steuerberatungsgesellschaft Christine Heine kann für Sie die Finanzbuchhaltung für alle Rechtsformen und Unternehmensgrößen übernehmen. Die Finanzbuchhaltung umfasst das zeitnahe Kontieren, Eingeben, die Kontrolle und Auswertung Ihrer Geschäftsvorfälle. Um effizienter arbeiten zu können, bevorzugen wir bei der Finanzbuchführung das "elektronische Bankbuchen" der Datev eG. Aus der Finanzbuchführung resultieren u.a. die elektronisch zu übermittelnden Umsatzsteuer-Voranmeldungen an die Finanzbehörde.
Des Weiteren sind auch die betriebswirtschaftlichen Auswertungen ein Produkt der Finanzbuchhaltung. Die sog. "BWA´s" analysieren und besprechen wir gerne mit Ihnen. Diese kurzfristigen Erfolgsrechnungen dienen Ihnen damit auch als unterjähriges Instrument zur Steuerung Ihres Unternehmens.
Zudem ist die Finanzbuchhaltung die Grundlage für die Erstellung von Jahresabschlüssen bzw. Gewinnermittlungen. Wir erstellen regelmäßig die Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen unserer Mandanten. Die Ergebnisse der Jahresabschlüsse bzw. Gewinnermittlungen haben unmittelbaren Einfluss auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Die notwendigen Steuererklärungen erstellen wir gerne für Sie. Wir übernehmen gerne und regelmäßig auch die Anlagenbuchführung unserer Mandanten.
Das Honorar für diese Dienstleistung hängt von Ihrem erzielten Jahresumsatz ab. Beispiele finden Sie unter dem Punkt Honorar. Wir erstellen Ihnen gerne ein persönliches Angebot.
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