Umsatzsteuererklärungen

Die Vergütungen für die Erstellung der Umsatzsteuererklärungen sind in § 24 StBVV sowie in Tabelle A (Beratungstabelle) geregelt. Gegenstandswert sind 10 Prozent der Summe aus dem Gesamtbetrag der Entgelte und der Entgelte, für die der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist (Mindestgegenstandswert: 8.000 €).

UmsatzsteuererklärungGegenstands
-wert bis
Volle Gebühr
(10/10)
 
RahmenAnsatz, z.B.Honorar (netto)
Umsatzsteuererklärung20.000 €759,00 €1/10 - 8/103/10227,70 €
Umsatzsteuererklärung50.000 €1.230,00 €1/10 - 8/103/10369,00 €

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